Nu10J ~_Blumenwiese's Blick in die Gegenwart - Micro unter dem Richtertisch - * 02.01.2010
~ : Der 2. Berliner Gerichtsprozess gegen Johannes Weinrich
Odysseus in der Hoehle des Zyklopen
~ : Die derzeit letzten Meldungen in der Presse ~
~ : Allgemein zum Prozess und Johannes Weinrich.
Dem Ursprungs _Text dieser Datei hinzu gesellte sich am 25.08.04
vor VT 83 ein Nachtrag mit dem Titel Zum Ablauf im Gerichtssaal
& Perspektiven der Opfer. VT_70 Untill The Last Day VT_84 ~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Tag 84 : Unschuld unwiderlegbar ~ 23.08.04 :::
An den Tagen die dem Urteil vom Landgericht Berlin"Es bleibt bei jenem Bild, das die Anklage zeichnet".
Die
Tatsache, dass zentrales Belastungsmaterial praktisch
komplett aus hochgradig zweifelhaften Quellen stammt,
den verbliebenen "Kronzeugen" im "Out of Justice" -Beton-
kerker Jordaniens kein deutscher Beamter je zu Gesicht
bekam findet in keinem Presseartikel zum bevor
stehenden
Prozessende auch nur beilaeufige Erwaehnung.
Unter der Info ~ Klinke das [[[LX nicht mehr akut]]].
Noch
in den 9 Uhr_ Nachrichten
meldeten alle Radiosender
die quasi sicher bevor stehende Verurteilung des "Carlos
"Carlos : Terroristen" fuer die nexten Minuten im voraus.
Doch
wer nicht nur Anklageschrift und Mainstream der Presse-
Berichterstattung zur Grundlage seiner Meinungsbildung erkor,
sondern dem Verlauf der Beweisaufnahme im Prozess en Detail
folgte fieberte bis zum letzten der Frage entgegen,
ob
die 35. Kammer am Landgericht Berlin einen derartigen
Bruch in der deutschen Rechtsgeschichte hinter das
Jahr
1945 zurueck vollziehen wuerde
:
Verurteilen
nach Vorgaben aus geheimdienstlich erstellten
Papieren &
Ohne irgendein Wort von
befragbaren Zeugen
im Gerichtssaal
:
Den
Geheimprozess mit im voraus festgelegten Urteilen
wie er bei Gestapo, NKWD &
KGB in
hochpolitischen Konflikten ueblich war.
Unter
Verzicht auf Beurteilung des tatsaechlich in der
Verhandlung vorgebrachten anhand jenes Mass -Stabes
den die deutsche Rechtstradition setzt.
Sollte
es zu einer weiteren Verhandlung vor der Revisions-
Kammer beim Bundes
:
Gerichtshof in
Leipzig kommen,
melden wir den Termin auf der im Netz bleibenden Terminseite.
Zum Ablauf im Gerichtssaal
und den Perspektiven der Opfer
Zwei
Tage vor dem Jahrestag der mysterioesen Detonation
am Kurfuerstendamm 211 endet ein Prozess zu dem einem
als erstes unwillkuerlich der Roman "1984"
von George Orwell einfaellt.
Nach
mehr als 17 Monaten mit pro Woche oft 2 Verhandlungs-
tagen bis in den Abend betraf der gestrige Richterspruch mit
seinem Fazit "Freispruch" nur noch 3 Attentate aus
der
beruehmt - beruechtigten "Roten Serie" im Frankreich
der Jahre zwischen 1982 und 1984.
Die
anfangs mit angeklagten Punkte "Airport Orly",
der gestern erstmals auch in der etablierten Presse mit
richtiger Ziel
~ Bezeichnung
genannt wurde,
& Radio Free Europe [RFE] Oettingenstrasse 67 Muenchen
&
Attentat auf
den Botschafter von Saudi Arabien
in Athen
katapultierte das Gericht aus dem Verfahren (VT_
65),
nachdem
die Berichterstattung von Sozialnetz detailliert
nach wies, wie die Anklageschrift hier chronisch
Apfelkerne
&
Orangensaft durcheinander
bringt.
Da
Johannes Weinrich nach Eintreten der Rechtskraft
dieses Freispruch's auch bei Auftauchen neuer Aussagen
in den jetzt nur noch zum "Kellerwert" gehandelten Akten-
zeichen kein zweites Mal angeklagt werden kann
bleibt
der Justiz mit den drei zuvor auf unwegsame Sonder-
gleise bugsierten Teilen des Mehlis'schen Konvoluts
damit
gewisser Spielraum fuer unabsehbare neue Situationen.
Als
Grund des Freispruch's nannte der Vorsitzende der
35. Grossen Strafkammer den Mangel an Beweisen.
Damit
endet unter Hunderten vergleichbarer
Verfahren
in Deutschland zum 2. Mal ein Prozess gegen "Spitzen-
personal" von Untergrundnetzen mit totalem
Versenken
des Schiffs der Anklage.
Nur
der neben Troja und Isseus in die Weltgeschichte
ein :
gegangene spontane
Betriebsausflug
der
11 Oel
:
Minister am
21.12.1975 von Wien
ans Mittelmeer der unter dem Titel "OPEC -Prozess"
2000 bis 2001 in Main City Frankfurt gleichfalls
wegen Mangel
an Eisen stecken blieb &
Auf Grund lief
bietet Parallelen.
Ansonsten
allenfalls noch das 16 Jahre andauernde Tauziehen
um die Wahrheit hinter der Leiche von Ulrich Schmuecker 1974.
Nicht
zufaellig handelt es sich um das gleiche
Untergrund ~ Netz aus dem
deutschen Webmuster
Revolutionaere Zellen &
Ihrer wohl auf ewig im Kreis
der Mysterien beheimateten Schnittstellen zur OIR.
"Wir wissen nicht, was wirklich war.
Glauben
kann man anderswo,
hier erfordert es den Beweis, um zu verurteilen",
so Richter Ralph Ehestaedt.
Aufgrund
der vorgebrachten Indizien konnte er
Johannes Weinrich keinen individuellen Tatbeitrag
zuordnen.
Eine
gewisse Mitschuld fuer diese Situation lag nach
seinen Worten wohl auch bei Ober
:
Staatsanwalt
Mehlis,
weil von ihm vorgelegtes Aktenmaterial nur
teilweise ueber-
setzt und oft mit etlichen fehlenden Seiten daher kam.
Von
10.000 Seiten Ermittlungsakten in Paris deren Akten-
zeichen dem Gericht bekannt wurden liegen hier gerade
einmal 2.000 Seiten vor.
Es
sei "kaum zu glauben, was die da gemacht haben",
so der Vorsitzende.
Um
diesen Mangel zu beheben, haette es einer Aussetzung
des Verfahrens zwecks Hinzuziehung &
Uebersetzung riesiger
Akten
~ Konvolute
bedurft, was wiederum jeden gesetzlich
vor.gegebenen
Zeitrahmen fuer einen Prozess gesprengt haette.
Ein
Grossteil des vorgelegte Aktenmaterials bestand
aus Unterlagen der ehemaligen Ungarischen &
Ostdeutschen
Staatssicherheits
:
Dienste &
Enthielt allerlei "Mutmassungen
& Vermutungen".
Ohne nachvollziehbaren Beleg konkreter Tatsachen.
Solche seien aber zur Verurteilung erforderlich, so Ehestaedt.
Dutzende
von Mitarbeitern der genannten Geheimdienste
HVA und AHV [Allamvedelmi Hatosag] hatten die Akten
im Laufe der Jahrzehnte individuell bearbeitet, Teile
wieder entnommen und eigene Interpretationen unter
den Pappdeckel
notiert, die je nach politischer Grosswetterlage
gewissem
Wechsel der Blickrichtung unterlagen.
Die
Urheberschaft Weinrichs an einigen konspirativ durch
Nachrichtendienste erworbenen Aufzeichnungen sei
lediglich
"nicht aus
:
schliessbar", stehe
aber mitnichten fest.
Die
angebliche Aussage des Gruppenmitglieds "Ali"
alias "Abul Hakam" alias ... beim Militaerischen Geheimdienst
Jordaniens GID im Jahr 2001,
die Weinrich scheinbar schwer
belastet hatte, beinhaltet fuer die Kammer "keinen Beweiswert".
Auch
die Frage, ob der Bruder eines im Nahen Osten bekannten
Sportlers, der an mehreren Olympischen Spielen teil nahm
in Jordanien gefoltert wurde oder nicht, sei fuer die Zwecke
der Kammer ohne Belang.
Irgendwelche
Tatsachen lagen laut Landgericht hierzu nicht vor.
Kamal Al Issawi sei fuer aus Paris angereiste Ermittler in
Jordanien allerdings weder zu sehen noch zu sprechen
gewesen,
zudem weise die angebliche Aussage manchen Widerspruch
auf,
den die Kammer nicht per Fern
:
Diagnose in
Klarheiten
verwandeln kann.
"Wir
haben kein Gefuehl fuer diesen Zeugen entwickeln koennen",
lautete die Formulierung mit der Ehestaedt sich
ausgedrueckt hat.
Die
Aussage sei "Unter Geheimdiensten entwickelt worden"
und der Mitarbeiter des DGSE in Paris, Francois Riou
"hielt sich bei seinen Aussagen sehr bedeckt".
Auch
die im Vorfeld der Verhandlung als Kronzeugin
announcierte Magdalena Kopp verwehrte mit ihrer Aussage
:
Verweigerung jeden Einblick auf das Innenleben jener
Gruppen
in deren Biotop Carlos und "Steve" gut 20 Jahre ihren
Taetigkeiten nach gingen.
Als
das Gericht sich durch eine Zeugenaussage des in Paris
inhaftierten Illich Ramirez Sanchez, genannt "Carlos" etwas
mehr
Klarheit verschaffen wollte und dieser auch hocherfreut
auf des Gerichts Einladung an die Spree reagierte,
traf man in den Ministerien fuer Justiz beider Staaten
auf energische Verhinderer einer solchen Anhoerung.
In
Frankreich selbst gab es zum Gegenstand der Verhandlung
bis dato [August 2005] keine Anklage gegen irgend jemanden.
Obwohl
an derartigen Serien blutiger Eruptionen insgesamt
eine enorme Vielzahl von Support
:
Strukturen und
aktiven
Teilnehmern beteiligt gewesen sein muss.
Ihre Zahl geht vermutlich in die Hunderte.
Trotzdem
bleibt die Ermittlungslage nach Worten
von Richter Ralph Ehestaedt "mager".
In
absolutem Dunkel verblieb zum Beispiel die Frage,
woher seinerzeit das Tatfahrzeug kam, das in der
Rue Marbeuf_33 vor
der Redaktion von
"Al Watan al Arabi" in die Luft flog.
Ob
es sich um jenes aehnliche handelte, das Tage zuvor
in Zagreb angemietet wurde &
Wer die als
"Margot
Stadelmann" oder "Odenthal" auf
:
tretende
Person
in Wahrheit gewesen sei.
Wie
der nie wieder aufgetauchte Mann aus
:
gesehen
hat,
der die Autobombe am Tatort Rue Marbeuf abstellte
konnte eine Vielzahl von Zeugen sehr detailliert beschreiben.
Auch
dadurch wurde allerdings lediglich klar,
dass Weinrich hierfuer keinesfalls in Frage kommt.
Eine
der zwei Behauptungen aus den nie vom "Zeugen"
unterzeichneten "Worten des Abul Hakam, designed
by General Intelligence Department _GID" zu
Amman,
Johannes Weinrich selbst habe das Fahrzeug dorthin
verbracht steht nicht nur in grobem Gegensatz zur
zweiten
dunklen Stelle zum gleichen Thema in dieser
an Nostradamus
erinnernden Weissagung sondern kollidiert eben auch
mit
den Beobachtungen einer kompletten Kneipenrunde in
der
Rue Marbeuf die am Morgen der Tat
eindeutig jemanden
vom Typus "marokkanischer Landadel" in Augenschein
nahm,
der unbedingt diesen &
Keinen
anderen Parkplatz frei
gemacht haben wollte.
Richer
Ralph Ehestaedt lenkte seinen Vortrag dann auf Aus-
wirkungen des Revisionsverfahrens im Fall Motassadeq.
Der
BGH legte in der "Sache Marienstrasse 53 zu Hamburg"
vor kurzem fest, dass bei "dienstlich" derart hoch manipulier-
barer Beweislage besonders strenge Blicke auf Grenzen
erlaubter Interpretation vor jedem Einstieg in die Urteils-
findung angesagt sind.
Bereits
1999 stellte die 35. Schwurgerichts- Kammer
in
einem Beschluss fest, dass damals vorliegende "Beweise"
nicht zur Annahme eines dringenden Tatverdachts reichten.
Verzichtete
folgerichtig auf die Ausstellung des beantragten
neuen Haftbefehls.
Fuer Kennner ein wichtiges Wetterleuchten auf die "Urteilsfrage".
Verwertbare
Aussagen von Magdalena Kopp und "Ali" Kamal
Al Issawi [Issaoui] haetten zentrale Leer_ Stellen in der
OIR-
Geschichte und nun wohl endgueltig in Dunkelheit versunkene
Begegnungen ausleuchten koennen.
Doch hier handelte die Anklage mit heisser Luft.
Die
Kammer betont, dass der nun unvermeidbare Ausgang
der 17 Monate andauernden Marathon - Verhandlung
auf Opfer der Attentate unbefriedigend wirken kann.
Die
vorgelegten Indizien rechtfertigen eine Verurteilung
jedoch keinesfalls, wie man das ganze auch dreht und wendet.
So
laesst sich das nicht einfach "hin biegen, nur weil Weinrich
ein Terrorist ist. Auch wenn es vielleicht manch eines inniger
Wunsch sein mag", so Ehestaedt.
Oberstaatsanwalt
Mehlis &
Einige unter den Prozess -Agenten
der Opfer meditieren nun zum Thema Revision.
Als
sinnvoller erscheint unserer Abt. "Auswertung &
Weiteres
Vorgehen" allerdings die Klarstellung der Frage,
ob juristische Mittel reichen, um den Interessen der Opfer
und Schaden tragenden der hier verhandelten Anschlagserie
in Richtung Schadenersatz nach nun mehr als 20 Jahren endlich
Geltung zu verschaffen.
Unter
den im Prozess aufgetretenen Zeugen aus Frankreich
wiesen mehrere damals schwer Verletzte darauf hin, dass
sie
aus Staatsquellen keinerlei finanziellen Support erhalten
haben.
Der dortige Finanzminister suchte das Geschehen zu "entpolitisieren".
Weil
die drei beteiligten Justiz
:
Ministerien in
Berlin &
Paris
in trautem Zusammenspiel jene Aussage verhindert haben,
die am sichersten eine Antwort geben kann auf die
verzweifelten
Fragen der Opfer:
An wen sollen sie ihre Forderung richten?
Kann
die Zahlung von Schadenersatz bei Auftrag
:
Gebern
&
Im Hintergrund der Attentate an der
Zuend~Schnur
herum Glimmenden nach der "Stockholmer Synchronie"
durchgesetzt werden ?
Carlos
Ilich Ramirez Sanchez ist zweifelsfrei ein Experte
auf diesem Gebiet. Einer der solche Fragen gruendlich
untersucht hat und intensive Gespraeche mit wichtigen
Zeugen fuehrte. Kompetent wie kein anderer.
Versiert
in allen Fragen des Internationalen Opferrechts
nach den Stockhomer Vereinbarungen sowie Ihrer
komplizierten Usancenordnung.
Sicherheitsbedenken
gegen seine Einreise in die Bundesrepublik
sind die eine Sache.
Derlei Entscheidungen sind legitime Ritualhandlungen von
Regierungen
und Ministerien, die sich ja auch dem Wahlvolk
in geeigneter Weise praesentieren muessen.
Allerdings
darf dieses Monument an Staatsraison nicht
die andere Seite der Angelegenheit ausloeschen
:
Die
Tatsache, dass es hier in Folge Staatllicher
Handlungen
zu erheblichen Einschnitten in Rechtspositionen des privaten
Anspruchs von Individuen kommt.
Personen,
die bereits mit schweren Veletzungen ihrer Koerper
in dieser Sache gezahlt haben, die durchweg Ausfluss
politischer Fehlentscheidungen war.
Sollte
das jurische Instrumentarium der BRD noch
nicht den erforderlichen Feinheitsgrad aufweisen,
kommt es darauf an, dass sich hinreichend moralischer
Druck auf Staat und Gesellschaft formiert:
Wo
die Staatsraison einen ansonsten selbst
:
verstaendlichen
Anspruch von Buergern der EU negiert, muss derlei
wahltaktisches Ersatzhandeln umgekehrt in die Uebernahme
des in Folgewirkung bei Terror_ Opfern
entstandenen Schadens
durch die Staatskasse muenden
!
Oder konkreter gesagt:
Es
ist nicht einzusehen, dass die Klofrau Mememette B.,
deren Verletzungen aus der Explosion einer Bombe im
Schliessfach von Marseille stammen nur deshalb ihre
Aussicht
auf Schadenersatz verliert, weil man im
Bundesministerium
fuer Justiz Risiken beim Transport eines Zeugen sah.
Sicherlich
steht der deutsche Staat gegenueber Frankreich
in der Pflicht, von dem er den Zeugen ja nur ausgeliehen
bekommt, wenn dessen unversehrte Rueckkehr absolut
sichergestellt werden kann.
Zwischen
Freipressung und einem Mordversuch global
dominanter Geheimdienste am unbequemen Mitwisser muss
hier einiges an Eventualisaeten in Rechnung gestellt werden.
Auch
der Venezolaner deutet den Wunsch an, man moege jede
Gelegenheit definitiv aus schliessen, dass unbemerkt im Solde
des deutschen Staates befindliche Mitarbeiter irgendeiner
der am "Rosenholz" -Projekt
beteiligten Dienstleistungsfirmen
ihm bei seiner Reise durch das Mitteleuropa des Jahres 2004
in arglistiger Absicht nahe kommen koennen.
Ein
Verbrechen an Ilich Ramirez Sanchez waere fuer viele
auf dem Erdball um einiges billiger als die hier im Raum
stehenden ungeheuren Summen an Schadenersatz ! ! !
Vielmehr
muss die Bundesrepublik dann finanziell gerade
stehen fuer aus solcherlei Mangelerscheinungen ihrer Polizei-
lichen Power resultierenden Verletzungen individueller
Rechte
auf die gerichtliche Befragung des Zeugen Iljitsch Ramirez
Sanchez.
Denn
diese Rechte machen die Essenz aller Bestimmungen zur
Nebenklage im Strafprozessrecht aus.
Es
handelt sich um gesetzlich garantierte Rechtspositionen
von Buerger.ly, die man nicht einfach per Transport _Gutachten
&
Versicherungs
:
Bedenken
liquidieren kann !
So
muss man dem abschliessenden Satz des am 24.08.2004
in der Sued
: Deutschen
Zeitung unter "ley" erschienenen
Kommentars bei pflichten.
Unter dem Titel "Traurige Anekdoten" heisst es da auf Seite 4:
"Ueber
die Opfer muss geredet werden,
auch wenn es keinen Schuldspruch gibt."
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Weitere
eigene Kommentare aus den Federn im Nu10J
Sozialnetz mit den Gerichtsreportagen befasster
Redaktionen
zur Ausleuchtung nicht im Saal 500 zur Sprache gekommener
Motivlagen folgen in Kuerze, ein Update zur Begruendung
des Urteils vermutlich sobald dessen schriftliche Fassung vor.liegt.
Derzeit
wichtigstes "Folgeprojekt" aus der Resonanz
zum Urteil ist eine Datei mit Titel
"Ueberraschend, Schlampig oder Verpennt".
Sie
widmet sich Ausreissern in Artikeln aus Tageszeitungen
vom 24. August 2004 in deren Darstellung des Urteils
sich grobe sachliche Fehler und falsche Aliasnamen
des Vorsitzenden Richters mit Straftaten der verfassenden
Journalisten mischen, die muehelos die Huerde von der
Vor
_Verurteilung
zur Verleumdung der ja nun gerichtlich
frei gesprochenen "Carlos
~ Bande" an
steuern.
Wobei
anscheinend nicht jede Redaktion auf so ausgebuffte
Justitiare zurueck greifen kann wie die FAZ.
Sie
zog schlicht die Reproduktion eines bereits im Jahre
2003 einmal in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntags-
zeitung" abgedruckten Artikels aus dem Hut.
Zitat aus unserem "Ladeprotokoll" vom 23. August 2004:
Die FAZ schob vor wenigen Minuten ein Interview aus dem Jahre 2002 in der Such -
Maschinen Newsline. Zum darin beschriebenen JVA ~ Besuch des Oliver Schroem
beim Doppelgaenger des Gefangenen 10-08-25 vergass Schroem
anzumerken, dass "Steve" damals jemand anderen erwartete und nicht ahnte,
dass die Justizbehoerden ausgerechnet dem Magdalena Kopp ~ Interviewer
Oliver Schroem eine Besuchserlaubnis ausgestellt hatten.
Im "Hotel Land Berlin" @ Seidelstrasse in Tegel weiss der Staatsgast oft nicht,
wer ihm am Ende des langen Marsches durch 2 Dutzend Stahl _Tueren
und abschliessbare Gitter im Besucherzimmer erwartet.
Ohne diese Information vereinseitigt Schroem die Wahrnehmung seines
Ueberfalls beim Artikel - Leser in Wiederholung der Machart des "SChakal"-Buches.
...............................................................................................................
In Arbeit : "Freunde der Autobombe ~ Teil 2" zum Urteil gegen die
Drahtzieher der Ermordung von Tschetscheniens Ex-Praesident
Selimchan Jandarbijew in Doha [Katar] per Autobombe & & &
"Nach dem Freispruch" - in Sachen Johannes Weinrich aufbauend unter
anderem auf dem zuvor genanntem Artikel zur "typischen & stets parat
gehaltenen Ausrede dienstlicher Delikte" ...
1 Profi-Killer_ Dienst haelt stets Ausschau nach Leuten, denen man gewisse eigene Taten
in die Schuhe schieben oder bei Bedarf in der Akte zu ordnen kann.
Wenn dies der heutige Sicherheitsdienst des demokratischen Russland tut,
welchen Beweis-Wert soll ein deutsches Gericht dann Akten von Stasi -DDR & -Ungarn
bei : messen, die im Bannkreis routinierter KGB'ler der 80er Jahre entstanden sind ?
Uebrigens residiert in Doha <Katar> auch das HQ aller US-Streitkraefte der Region.
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Tag 83 : Vorletzte Manoever ~ 11.08.2004 :::
"Auf zum letzten Gefecht!" so hallte der Aufruf des Justiz-
wachtmeisters durch die klassizistischen Gewoelbe im
Kriminalgericht Moabit. Und er sollte recht behalten.
Vorab verlas der Vorsitzende jedoch noch die Antwort
auf das Rechtshilfe : Ersuchen an Frankreich,
mit dem er eine Vernehmung von "Carlos" Ilich Ramirez
Sanchez per Videokonferenz abklaeren wollte.
Dieser schwor bei einer Vernehmung im Pariser Gefaengnis
Fresnes "die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als
die Wahrheit" zu sagen.
Allerdings sei er "zu keinerlei indirekter Vernehmung bereit".
Er wuerde "fuer meinen lieben Genossen Johannes Weinrich"
nur persoenlich in Berlin aussagen und dann auch alle ihm
gestellten Fragen beantworten.
"Das bestaetigt unseren Beschluss vom letzten Verhandlungs-
tag" so Richter Ralph Ehestaedt.
Staatsanwalt Mehlis eroeffnete das Gefecht dann mit einem
Statement, in dem er die angebliche "Issawi" -Aussage noch
einmal als " glaubhaft und beweis : erheblich" einstufte.
Es gebe in diesem Zusammenhang "keine Anzeichen"
fuer den von der Verteidigung vorgebrachten Folterverdacht.
Schliesslich sei Jordanien bereits 1991 der Anti- Folter -
Konvention beigetreten.
In den MfS _Unterlagen koenne man zudem nachlesen,
was Weinrich selbst zu den diversen Attentaten schrieb.
Und "natuerlich" handele es sich bei diesen Notizen aus
den Papierbergen des MfS um Aufzeichnungen die von
Johannes Weinrich stammen.
Verteidiger Elfferding erwiderte die staats : anwaltschaftliche
Positions : Bestimmung mit der Feststellung, Mehlis erzaehle
damit "Nix Neues" und fragte, ob denn bekannt sei, wann
die USA der Anti- Folter -Konvention beigetreten sind.
Im uebrigen verwies er noch einmal darauf, dass die Schrift :
Sachverstaendigen die Wahrscheinlichkeit fuer die Handschrift
Weinrichs auf der untersten Stufe angesiedelt hatten und
serioese Sachverstaendige es eigentlich haetten ablehnen
muessen, mit dem lediglich Fotokopierten Material zu arbeiten.
Im Anschluss verlas er ein 5_seitiges Nachplaedoyer,
das sich noch einmal mit den "Worten des Abul Hakam -
compiled by the General Intelligence Department _GID"
befasste und eine Reihe neuer Ungereimtheiten in diesem
Zusammenhang herausarbeitete.
Nebenklagevertreter Ehrig wirkte sichtlich interessiert
und stellte prompt einen Antrag auf Unterbrechung
des Verfahrens, damit er Zeit habe, diese Ausfuehrungen
anhand der Akten zu ueberpruefen.
Der Glanz mancher Nebenklage -Vertreter litt in gelaeufigen
Berichterstattungen wiederholt durch Hinweise auf bereit
liegende Schmirgelpapiere was die Kriterien "Anwesenheit
im Gerichtssal" und "Tiefer gehende Kenntnis der Akten" angeht.
Prozessbeobachter werteten dies als "letzten Versuch" Ehrigs,
einen Revisionsgrund "einzubauen":
Die Kammer lehnte den Antrag mit folgendem Beschluss ab :
Einem erfahrenen Anwalt koenne man es zumuten,
dass er in einem Fall wie diesem direkt reagiert, zumal alle
Sitzungs : Vertreter der Nebenklage ja aufgrund der langen
Verhandlungs : Dauer ueber gute Akten : Kenntnisse verfuegen
muessten.
Diese Spitze Bemerkung goennte sich die Kammer sichtlich
mit Genuss.
Man werde sich nun "Gedanken machen"
so der Vorsitzende und am 23. 08. trete der Prozess aus dem
Korridor des Sammelns von Erkenntnis heraus zur
"Verkuendung einer Entscheidung".
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Tag 82 : Kein Filmstar ~ 09.08.2004 :::
Rechtsanwalt Koenig vertritt Illich Ramirez Sanchez
in Deutschland bei juristischen Angelegenheiten.
Vom Gericht nach Chancen einer Vernehmung seines Mandanten
im Wege der Video : Konferenz befragt recherchierte Koenig
ob man solches dem im Sueden von Paris zu Fresnes auf
Staatskosten untergebrachten schmackhaft machen kann.
"Publicity : geil wie der ist..." intonierte manche deutsche
Zeitung bereits sommerlichst ersehnte Sensationsmeldungen.
Doch der Schakal liess sich diesmal
von anderen strategischen Planspielen leiten.
Isabelle Coutant -Peyre, Rechtsbeistand und Gattin des zeit-
weiligen OIR -Leaders teilte dem Berliner Anwalt auf Anfrage mit,
dass Sanchez "nach wie vor nicht zum Verzicht bereit" ist.
Was bedeutet : Er besteht auf einem leibhaftigen Ausflug
nach Berlin. Jederzeit vom Cut bedrohte Television entspricht
eben nicht seiner bevorzugten Selbstdarstellung.
Sehr zum Verdruss von Vertretern der Nebenklage.
Sie wollten die sich damit abzeichnende Wendung
in der Staatshaftungsfrage so fest wie nur moeglich klopfen :
Denn Ilich Ramirez Sanchez ist bereit,
ueber Auftragsvergaben von Terror -Aktionen
durch staatliche Stellen Auskunft zu geben, die er
oder Mitarbeiter seiner Organisation ermitteln konnten.
Sogar weit ueber den Inhalt
in der Anklageschrift genannter Punkte hinaus!
Scheitert diese Vernehmung allein am Veto
das beteiligte Oberste Justizbehoerden in Deutschland
und Frankreich gegen des Zeugen Reise nach Berlin einlegen
dreht sich die Haftungsfrage. Auch die Inanspruchnahme
des deutschen Steuerzahlers fuer diese Misshelligkeit rueckt
dann zumindest in den Bereich des juristisch Vorstellbaren.
Mit welchem Gewicht die komplizierten Anforderungen
der Franzosen an deutsche Sicherheitsgarantien fuer die
Rueckkehr des auszuleihenden Gastes auf diese Entscheidung
einwirkten beeinflusst die Chancen eines derartigen Flanken-
angriffs der Opfervertreter in der Haftungsfrage in keiner Weise!
Ganz im Gegenteil:
Berlin und Paris geben dadurch eine kaum verfehlbare
Zielscheibe fuer Forderungen nach Schadenersatz ab.
Spaetestens wenn Opfer der Attentate die zum Beispiel
bei der Autobomben -Explosion vor den Unternehmen
des Zeitungsmoguls Walid Abou Zahr in der Pariser
Rue Marbeuf Schaden erlitten sich nun zivilrechtlich auf
die Auskunftsbereitschaft von "Carlos" beziehen.
Statt Damaskus geraet dann Deutschland als Blockierer
ihrer juristischen Selbstverteidigung in eine schuldhafte Rolle.
Ein taktischer Zug, fuer den sich aus Sicht der "Opfer-
anwaltschaft" der ganze Aufwand um die Verschiebung
des Urteils lohnte. Denn eigentlich sollte der Prozess
schon Mitte Juli vor der Sommerpause zu Ende gehen.
Rechtsanwalt Ehrig pochte deshalb als Vertreter der
zu Schaden gekommenen heute darauf, dass ihm
"das Prozedre nicht reicht".
Man halte lediglich die per privatem Boten muendlich erlangte
Antwort von Isabelle Coutant Peyre in der Hand.
Dabei koenne er nicht pruefen, ob die Ueberbringer ueberhaupt
von "Carlos" Ilich Ramirez Sanchez zu solchen Stellungnahmen
legitimiert wurden.
Mindestens Unterschrift oder Fingerabdruck von "Carlos"
selber ~ Darunter wollte Ehrig nix anerkennen.
Die Kammer betrachtete den Antrag der Nebenklage
nach kurzer Beratungspause "als erledigt".
Ramirez Sanchez sei fuer die Kammer "unerreichbar".
Man habe "keinen Zweifel an der Serioesitaet der Angaben"
von Rechtsanwalt Koenig. Zudem ging auf das erneute
Ersuchen um Rechtshilfe in dieser Sache an die Adresse
von Frankreichs Untersuchungs : Richter Bruguiere bis
zum gesetzten Termin am 4. August keine Antwort ein.
Mit dieser kompromisslosen Feststellung "An Carlos
kommen wir sowieso nicht heran" schloss die 35. Straf-
kammer die Beweisaufnahme um ein weiteres mal.
Im Gerichtsflur war waehrend der Pause eine Begebenheit
zu beobachten, die ein Schlaglicht auf die Qualitaet
medialer Bericht : Erstattung ueber das Verfahren wirft.
Eine Journalistin erklaerte im Brustton der Ueberzeugung
zwei weiteren Kollegen, im Saal 500 wuerden zwei
Anschlaege verhandelt:
Naemlich "die eine Sache in Paris & Der Anschlag
auf einen TGV in Marseille".
Die Kollegen nickten interessiert, ohne zu widersprechen.
Der wahre Sachverhalt liegt folgender : massen :
An ueber 2 Dritteln der Verhandlungstage ging es in diesem
Verfahren um sechs Attentate.
Nachdem der Vorsitzende Richter mit ansehen musste,
wie sich der Prozess regelrecht fest frass im Sumpf geheim-
dienstlich manipulierter Akten griff er kurzer Hand zum
Instrument der Abtrennung & Halbierte das Volumen der Themen.
Anklagepunkte, deren Substanz nahezu aus : schliesslich aus
Aktenvermerken der ungarischen Staatssicherheit
Allavedelmi Hatosag bestand kippten aus dem Repertoire.
Uebrig blieben die 3 Vorfaelle in Frankreich :
33 Rue Marbeuf mit engem zeitlichen Bezug zum Jahre 1915 [Ypern].
Die im TGV deponierte Bombe explodierte bei dem kleinen
Ort Tain l’Hermitage nahe Lyon.
In Marseille dagegen steht die Verursachungsfrage fuer
eine Bomben : Explosion im gallischen Hauptbahnhof
St. Charles zur Debatte.
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Tag 81: Carlos statt Urteil ~ 28.6.04
folgt in wenigen Jahren ~
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Tag 80 : Schmuecker_ Retro ~ 28.6.04
folgt in wenigen Jahren ~ Retro auf den Prozess um den Tod von Ulrich Schmuecker 1974 ~
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Tag 79 : Worlds of If ~ 2.7.04
folgt in wenigen Jahren ~
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Tag 78 : Plaedoyer, no Placebo ~ 28.6.04
Intensivere Bearbeitung vom Text folgt
Zwei (der drei) Verteidiger sowie zwei Vertreter der Nebenklage
bestritten diesen Verhandlungstag mit iihren Plaedoyers.
Zusaetzlich wurde aufgrund einiger Antraege die Beweisaufnahme
zweimal erneut eroeffnet und nach entsprechenden Beschluessen
postwendend auch wieder geschlossen.
Den Auftakt bildete das Plädoyer von Verteidiger Haeusler,
der sich schwerpunktmäßig mit den BKA-Schriftgutachten auseinandersetzte.
Einleitend jedoch beschäftigte sich Haeusler mit der von der Staatsanwaltschaft
thematisierten Frage nach dem "Sinn des Verfahrens" allgemein.
Er bemühte historische wie gegenwärtige Vergleiche um zu belegen,
daß sich "dieses Verfahren in einem Spannungsverhältnis von Gewalt und Recht"
bewegt. Ohne die Unterstützung durch Staaten, so seine These,
gebe es keinen "Terrorismus", wobei Staaten – und dazu zählte er explizit
auch die "westlichen Demokratien" – oft selbst Urheber terroristischer Anschlaege
und Gewaltaktionen seien.
Diese "Staatsgewalt" sei in aller Regel jedoch nicht dem Recht unterworfen.
Er charakterisierte das Verfahren als "Testversuch eines Prozess -Shoppings"
das aufgrund eines Paradigmenwechsels in der europäischen Rechtsauffassung
durchgefuehrt werde. Bei der vom Frankfurter Vize - Polizeipraesidenten
Daschner gegen einen Beschuldigten ausgesprochenen Androhung von Folter
handele es sich um einen "gezielten Regelverstoss"
im Sinne eines derartigen Paradigmenwechsels.
Mit Prozess -Shopping umschrieb Haeusler die neue europaeische Gesetzgebung,
die es den beteiligten Laendern zukünftig erlauben werde, Prozesse dort zu fuehren,
wo man im Sinne der Anklage am ehesten "das Gewuenschte bekommt".
Da beispielsweise die "Aussage" Issawis in Frankreich nicht verwertbar sei,
habe man ein Verfahren in Deutschland eroeffnet, um sie gerichtlich einzufuehren.
Dabei sei noch nicht einmal ein formell korrekter Weg eingehalten worden,
da auf jordanischer Seite ausschließlich der GID beteiligt gewesen sei.
Er sprach in diesem Zusammenhang von einer "Geständniswaesche",
die ähnlich wie eine Geldwaesche durch mehrere Laender geschleust wird,
um eine moeglicherweise durch Folter erlangte Aussage "weichzuspuelen".
Die franzoesischen Akten seien durch die Staatsanwaltschaft mit Hilfe des BKA
"gefiltert" worden und hier nur unvollstaendig vorhanden.
Dies verletze den Grundsatz der Aktenvollstaendigkeit in einem Verfahren.
Haeusler erinnerte an "die Machenschaften der Geheimdienste im Schmuecker-
Verfahren", das ueber viele Jahre hinweg durch die Unvollstaendigkeit der Akten
gepraegt war und so die Manipulationen des Verfassungsschutzes erst moeglich
gemacht hatte.
Mittlerweile existiere ein "globales Netzwerk der Folter",
dass sich scheinbar auch hierzulande schon in juristischen Kommentaren
zur Relativierung von Artikel 1 des Grundgesetzes ("Die Wuerde des Menschen
ist unantastbar") niederschlage.
Und auch bei den Schriftgutachten des BKA sei auffaellig,
dass Akten fehlten oder schlicht zu "privaten Akten" erklaert worden seien,
um sie nicht der Verteidigung zur Einsicht geben zu muessen.
Generell bestritt der Verteidiger im Falle der Sachverstaendigen Wagner
die Wissenschaftlichkeit ihres Gutachtens.
"Zaehlen ist nicht meine Sache" habe die BKA-Gutachterin hier erlaeutert.
Dabei sei es aber gerade ein Indiz für Wissenschaftlichkeit,
dass "gemessen, gewogen und gezaehlt" werde.
Wenn Frau Wagner aufgrund der Untersuchung von Kopien
zu einer "leicht ueberwiegenden Wahrscheinlichkeit" mit dem
von ihr gegengehaltene Schriftbild von Johannes Weinrichs gekommen sei,
habe sie das entscheidende wissenschaftliche Kriterium,
die individuelle Feinmotorik, außer acht gelassen.
Die haette aber nur anhand der Druckgebung auf Originalen festgestellt werden koennen.
Auch habe Frau Wagner einen moeglichen Schriftwandel zwischen dem "kritischen
Material" und dem "Vergleichsmaterial" nicht ausreichend beruecksichtigt.
Schliesslich haetten 15 und 20 Jahre zwischen den einzelnen Proben gelegen.
Weiterhin habe sie Vergleichsmaterial (Herkunft gesichert) mit
kritischem Material
(Herkunft unklar und deshalb zu untersuchen) gleichgesetzt,
um damit wiederum kritisches Material zu vergleichen.
Mit einer Reihe von Hilfsbeweisantraegen auf Zeugenladungen und Beiziehung
fehlender Akten wollte Haeusler dies belegen.
In Konsequenz seines Plaedoyers fordert er einen Freispruch fuer Weinrich.
Da er ausserdem noch einen Ablehnungsantrag gegen Frau Wagner aufgrund
von Befangenheit stellte, eroeffnete die Kammer die Beweisaufnahme erneut,
um den Antrag dann formvollendet als "unbegruendet" abzulehnen.
Im Anschluß an die Mittagspause plaedierte Nebenklagevertreter Ehrig.
Er verwies noch einmal auf die "zentrale Bedeutung" von Illich Ramirez Sanchez
als Zeugen fuer dieses Verfahren.
Die Weigerung der Senatsverwaltung fuer Justiz berge die "Gefahr einer
Prozess- Steuerung durch die Exekutive" und sei "eine Anmassung".
Zur "Bekaempfung des Terrorismus" seinen auch in der Vergangenheit erhoehte
Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden, insofern sei die Argumentation der
Exekutive nicht nachvollziehbar.
Hart kritisierte Ehrig die franzoesischen Behoerden und nannte "politische
Opportunitaet" als Grund dafuer, dass bis heute in Frankreich kein Prozess
in dieser Sache eroeffnet worden sei.
Die franzoesische Rechtshilfe nannte er "unbefriedigend".
Wenn auch die "Mosaiksteine dieses Verfahrens für sich allein nicht beweiskraeftig"
seien, bestehe doch "in der Gesamtschau kein Zweifel" an der Taeterschaft Weinrichs.
Auf Einzelheiten wollte RA Ehrig nicht naeher eingehen und verwies auf
das Plaedoyer
von RA Maigne, da dieser "oefter anwesend" gewesen sei als er selbst.
Ihm sei jedoch wichtig, dass Deutschland im Gegensatz zu den USA oder Frankreich
ein "rechtstaatliches Verfahren" durchfuehre, deshalb duerfe die angebliche "Aussage"
von Kamal Al Issawi keine Rolle spielen.
Er forderte, Weinrich - auch unter dem Aspekt der "niederen Beweggruende"
als Mordmerkmal - wegen MiT_Taeterschaft zu einer lebenslaenglichen Freiheitsstrafe
zu verurteilen.
Nebenklagevertreter Scheider schloss sich binnen vier Minuten RA Ehrig,
RA Maigne und Staatsanwalt Mehlis an und verwies darauf,
dass Weinrich "waidgerecht geschossen, nicht nur angeschossen" werden muesse.
Verteidiger Tzschoppe war mit seinem Plaedoyer als Naechster an der Reihe.
Sein Schwerpunkt lag bei den MfS-Akten.
Einfuehrend erlaeuterte er, dass er als ehemaliger Buerger der DDR
selbst vom MfS ueberwacht und abgehoert worden sei,
nachdem er einen Ausreiseantrag gestellt hatte.
Nach dem Fall der Mauer sei er bei der Lektuere seiner Stasi-Akte erstaunt gewesen,
"wie Vieles und wie wenig Wahres" er dort gefunden habe.
Staatsanwalt Mehlis nannte bei anderer Gelegenheit das MfS selbst eine
"quasi-kriminelle Vereinigung". Dem koenne er nur beipflichten.
Die Formulierung von Mehlis, "den Begnadigungsgedanken schon im Keim
zu ersticken" nannte Tzschoppe "Teil einer Geschichte, die wir hinter uns haben".
Dann ging er naeher auf das Zustandekommen und den Zustand der Akten ein.
Er nannte die Methoden zur Erlangung bestimmter Informationen "illegal" und
verwies auf die Aussage von MfS-Oberst Voigt, der den Zustand der Akten
als "nicht original" bezeichnet hatte.
Zudem seien die Akten "erheblich geschrumpft" und laegen meist nur in Kopie vor,
was einer Manipulation durch die verschiedenen Dienste Vorschub leiste
und eine solche daher auch nicht ausgeschlossen werden koenne.
Auch sei nicht mehr zu eruieren, welche Informationen sich in den Akten vermischt
haetten. So haetten ehemalige Mitarbeiter des MfS hier als Zeugen ausgesagt,
dass sie einige ihrer "Meldungen" eventuell auch aus der West-Presse haben koennten.
Also eine Art Kreisverkehr der Info.Verwertung.
Die Carlos-Gruppe sei vom ungarischen Staatssicherheitsdienst "als Gegner
betrachtet" worden, der mit Hilfe eines gefaelschten Interpol -Fahndungsplakates
aus dem Land gedraengt werden sollte.
Dies zeige, daß seinerzeit auch mit Faelschungen und Desinformation gearbeitet
worden ist.
Die Kammer selbst habe in einem Beschluss von 1999 (es ging damals um einen
erneuten Haftbefehl fuer Johannes Weinrich) dazu geraten, die MfS-Akten
"mit aeusserster Vorsicht" zu behandeln.
Zum Abschluß trat die Kammer noch einmal in die Beweisaufnahme ein,
um den rechtlichen Hinweis zu geben, dass Weinrich "moeglicherweise" auch wegen
des Mordmerkmals "niedere Beweggründe" verurteilt werden koennte.
Den kommenden Verhandlungstag wird Verteidiger Elfferding für sein Plaedoyer nutzen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Tag 77 : Nur drei Fragen an Carlos ? ~ 24.6.04 :::
Es folgt gelegentlich eine noch Intensivere Bearbeitung vom Text
Plaedoyers
von Vertretern
der Nebenklage
&
Rechtliche Hinweise der
Kammer
bildeten den inhaltlichen Schwerpunkt
des heutigen Verhandlungstages.
Eroeffnet
wurde er mit einem Antrag
der Opfervertreter Ehrig und Maigne.
Darin
fordern sie die Kammer auf, noch einmal bei der
Senatsverwaltung für Justiz dahingehend zu
intervenieren,
damit Illich Ramirez Sanchez als Zeugen geladen werde
[Dies lehnte die Senatsverwaltung freilich bereits zweimal
kategorisch ab].
Die Sachlage habe sich seit dem Beschluss der Senatsverwaltung jedoch insofern geaendert, als mittlerweile drei der sechs verhandelten Tatkomplexe abgetrennt seien und somit die Befragung des Zeugen entsprechend kuerzer ausfallen wuerde.
Die Kammer ging in ihrer Anfrage seinerzeit von einer Vernehmungsdauer von sechs bis acht Wochen aus. Die Senatsverwaltung argumentierte darauf aufbauend, dass die Sicherheit für Sanchez "nicht mit vertretbarem Aufwand zu gewaehrleisten" sei.
Der Antrag wurde mit der Begruendung abgelehnt, dass man weiterhin von einer Vernehmungsdauer von sechs bis acht Wochen ausgehe. (Am Rande des Prozesses erklaerte RA Maigne dazu, daß dies "unser Revisionsgrund" sei. Demnach scheint die Nebenklage auch einen Freispruch in Betracht zu ziehen.)
Parallel dazu erklaerte RA Ehrig, dass er und Maigne Klage beim Verwaltungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhoben haetten mit dem Ziel, Sanchez doch noch als Zeugen in Berlin zu sehen.
Es folgte das Plaedoyer von RA Maigne, neben RA Weise der einzige von knapp einem Dutzend Nebenklagevertreter, der während des gesamten Prozesses anwesend war.
Maigne fragte eingangs und in Anlehnung an Staatsanwalt Mehlis, welchen Sinn dieses Verfahren habe. Er erklaerte, dass dieser Prozeß "fuer die Opfer" wichtig gewesen sei. Seit mehr als 20 Jahren seien sie hier mit ihren Leiden "das erste mal wirklich ernst genommen" worden. Er betonte an dieser Stelle, dass es in Frankreich bis heute keine Anklageerhebung gegeben habe.
Im Folgenden ging er naeher auf den Verlauf der Hauptverhandlung und die einzelnen Tatkomplexe ein. Zur 33 Rue Marbeuf führte er aus, dass "es hier ungeklaert geblieben" sei, ob jene Frau, die seinerzeit in Jugoslawien das mutmaßliche Tatfahrzeug unter dem Falschnamen Stadelmann gemietet hatte, Christa Froehlich gewesen sei. Tatsache sei jedoch, daß der Sprengsatz genau zum Zeitpunkt der Eroeffnung der Hauptverhandlung gegen Kopp und Breguet in Paris detonierte. Unklar sei auch geblieben, wer das Fahrzeug praeparierte, bzw. in der Rue Marbeuf 33 abgestellt hatte.
Zu den Anschlaegen auf den TGV bei Tain l’Hermitage und im Bahnhof von Marseille stellte Maigne vor allem die Leiden der Opfer heraus, indem er deren Verletzungen sehr detailreich schilderte. Er bezeichneteJohannes Weinrich als "den Planer und Organisator" jener Anschlaege. Indizien seien für ihn handschriftliche Notizen Weinrichs, die ueber den Umweg des ungarischen Staatssicherheitsdienstes in die Haende des MfS gelangt seien, sowie ein Bekennerschreiben der Carlos-Gruppe. Die "Aussage" Ali al Issaoui's mass er "kein entscheidendes Gewicht hinsichtlich eines Urteils" bei.
Sie sei "bestenfalls als Hinweis" zu werten.
Maigne beantragte, Weinrich wegen sechsfachen Mordes und 21fachen versuchten Mordes zu verurteilen. Auffaellig am Plädoyer des Nebenklagevertreters waren jene Aspekte der Beweisaufnahme, die er nicht erwaehnte. Unerwaehnt blieb so beispielsweise, dass es vor dem Bekennerschreiben der Carlos-Gruppe zu den Anschlaegen vom 31. 12. 1983 bereits elf andere – meist von Rechtsextremen verfaßte – Bekennerschreiben gegeben hatte.
Es folgten drei weitere Plaedoyers von Nebenklagevertretern, die sich dem Plaedoyer Maignes anschlossen und von "Genugtuung fuer die Opfer" und den Schrecken und Traumatisierungen der Geschaedigten sprachen. Keiner dieser Kurzvorträge dauerte nach mehr als fuenfzehnmonatiger Verhandlungsdauer länger als fuenf Minuten.
RA Weise ging, nachdem er detailreich die Verletzungen von Geschaedigten und das "Einsammeln von Organteilen" beschrieben hatte, noch einmal auf die verhinderte Zeugenladung von Sanchez ein. Er verglich Sanchez mit Georgi Dimitroff, der im Reichstagsbrandprozeß "den NS-Staat diffamiert" habe und betonte, daß solche moeglichen Ueberlegungen in Hinblick auf "den einzigen direkten Zeugen" keine Rolle spielen duerften. Der Verteidigung warf er vor, einen "Foltervorwurf in diesem Verfahren hochstilisiert" zu haben. Für ihn sei "die Taeterschaft der Gruppe, losgeloest von einzelnen Personen" entscheidend, wobei er die Unterstuetzung der Gruppe durch Geheimdienste betonte.
Nebenklagevertreter Schulz (einer der Großverdiener in diesem Verfahren) bezeichnete sich als "Organisator" der Nebenklage und beschränkte sich in seinem Kurzvortrag darauf, die Schöffen vor den Plädoyers der Verteidigung zu warnen und zwei Artikel aus der "taz" bzw. der "Welt am Sonntag" auszugsweise zu zitieren, in denen Sanchez bzw. dessen Rechtsanwältin Coutant-Peyre ihre "menschenverachtende Haltung" zum Ausdruck gebracht hätten. Ausdrücklich unterstützte er die Intention von Staatsanwalt Mehlis, "den Begnadigungsgedanken im Keim zu ersticken".
Der "rechtliche Hinweis" der Kammer, daß Weinrich moeglicherweise auch wegen tateinheitlich versuchten Mordes in 21 Faellen bzw. Beihilfe verurteilt werden koennte, loeste bei der Verteidigung den Antrag aus, den fuer kommenden Freitag terminierten "Sondersitzungstermin" aufzuheben, um mehr Zeit fuer die Analyse dieses Hinweises zu haben. Dies lehnte die Kammer zunaechst mit direktem Beschluss ab. Die Verteidigung argumentierte daraufhin, daß es sehr wohl moeglich sei, einen Termin aufzuheben, wenn die Nebenklagevertreter einen Termin beim ‚La Belle‘-Revisionsverfahren wahrnehmen muessten und sprach von einer Behinderung der Verteidigung. RA Elfferding beantragte deshalb einen Gerichtsbeschluss. Dem gab die Kammer nach der Mittagspause statt und hob ihren Beschluss sowie den kommenden Termin auf.
Für den naechsten Termin werden erste Plaedoyers und Hilfsbeweisantraege der Verteidigung erwartet.
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Tag 76 : Keim der Gnade erstickt ~ 14.06.04 :::
Bevor Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis seine 20 Minuten -
Bilanz zum
Ergebnis der 76 Verhandlungstage vortrug,
feuerte Verteidiger Bernd Haeusler noch eine Salve
gegen
fruehere Beschlussfassungen der Richterbank in Sachen
"Worte
des Kamal Al Issawi ~
In der Fassung
des General Intelligence Department _GID @ Amman".
Bernd
Haeusler verwies auf eine Konferenz mit prominenter
juristischer Beteiligung. In dieser erklaerte Bundesanwalt
Rainer Griesbaum zum Thema Folter, es genuege schon
der leiseste Verdacht dafuer, dass eine
Zeugenaussage
nicht verwertbar sei.
In
Bezug auf die angebliche "Aussage" Issawis koenne
dies nur auf ein solches Verwertungsverbot hinaus
laufen,
so Haeusler.
Der
Vorsitzende Ehestaedt kommentierte das Vorbringen
ein weiteres mal mit dem Hinweis, er gedenke sich mit
derlei Fragen erst im Stadium der Beweiswuerdigung
zu befassen. Er habe sich die angeblichen Statements
von "Abul Hakam", von denen jeder wisse, dass der
Text eine urheberrechtlich geschuetzte Version des
GID_
Mitarbeiters darstelle einfach mal
anhoeren wollen.
Es spreche nichts dagegen, dass Mehlis sie in die Beweis-
aufnahme eingeschoben hat.
Vielleicht
stimmt der GID ja einer
spaeteren Publikation
nicht zu oder Issawi erhebt Klage wegen Plagiat.
Angesichts
solch seltener Gelegenheit zum Genuss literarischer
Elaborate orientalischer Fabulierkunst kann man den Richter
verstehen.
Detlev
Mehlis stellte zu Beginn seines Plaedoyers eine
Frage,
die ihn offenbar bereits in den Tagen vor Proezess -Start
umtrieb, denn bereits damals suchte er mehrmals oeffentlich
nach Begruendungen.
"Wir sind es den Opfern schuldig" lautete die damalige Linie.
Als Antwort ob dieser Prozess notwendig sei, denn
Johannes
Weinrich wurde bereits in Sachen Maison de France,
der Bombenexplosion am Berliner Kurfuerstendamm 211
am 25. August 1983 _MdF zu
lebenslanger Haft verurteilt.
Er bejahte diese Frage heute erneut.
"Jeder
Gedanke an eine eventuelle Begnadigung"
muesse "schon im Keim erstickt" werden.
In
der Folge sprach er viel über "furchtbare Attentate",
"Opfer" &
"Genugtuung durch die
Strafverfolgung".
Die
Erklaerung dafuer, warum er den in der Anklageschrift
zwar erwaehnten und dort gleichfalls der Carlos - Gruppe
zugeschriebenen
"Chirac -Anschlag"
auf den Schnellzug
TGV "Le Capitole" bei Limoges mit immerhin 5
Toten
im Prozessverlauf fallen liess, blieb er allerdings schuldig.
Unter Beobachtern ranken sich darum die wildesten Geruechte.
Die Bedenken der Verteidigung gegenüber der angeblichen Aussage Issawis bezeichnete er als "nicht begruendet". Die Kritik der Verteidigung an franzoesischen Ermittlern nannte er "eine Verunglimpfung auslaendischer Strafbehoerden" und unterstellte der Verteidigung, "keine Argumente" in diesem Prozess eingebracht zu haben. Bei den hier noch angeklagten drei Taten komme es weniger darauf an, ob "der Angeklagte selbst" die Bomben gezuendet habe. Vielmehr sei er als "Verantwortlicher der Carlos-Bande für Anschlaege in Westeuropa" schuldig.
Mitunter
hatten aufmerksame Beobachter den Eindruck,
dem Oberstaatsanwalt muesse der Inhalt der Beweis-
aufnahme entgangen sein, denn Mehlis zitierte Zeugen
wie Helmut Voigt (der nichts Relevantes ausgesagt hatte)
und Handschriftengutachten des BKA (die einen Nachweis
fuer Weinrichs Schrift auf der untersten Ebene der
Wahrscheinlichkeit angesiedelt haben) als "Beweismittel".
Zwei
lupenreine Eigentore in einem Satz schoss Mehlis,
als er erklaerte, die Berichtsform des GID-Berichtes
sei schon deshalb statthaft, weil diese Praxis auch in den
USA ueblich sei.
Eigentore
deshalb, weil erstens die Protokollform
in den USA ueblich, die Berichtsform eher die
Ausnahme
darstellt und zweitens, weil die Vereinigten Staaten
von Amerika derzeit wohl kaum das geeignete Vorbild
fuer den "rechtstaatlichen" Umgang mit Gefangenen im
Ausland bieten.
Fuer seine teils etwas pathetisch klingenden Ausfuehrungen
brauchte der Oberstaatsanwalt
nach 15 Monaten Verhandlungsdauer gerade einmal 20 Minuten, wobei er es
vermied,
all die Ungereimtheiten und Entlastungsmomente, die sich im Laufe der
Beweisaufnahme
ergeben hatten, auch nur am Rande zu erwaehnen.
Er forderte, nicht zuletzt deshalb, weil "diese Bande in
jüngster Zeit traurige Nachahmer
gefunden" habe eine lebenslange Freiheitsstrafe "mit besonderer Schwere
der Schuld".
In den kommenden Verhandlungstagen sind noch Antraege der
Verteidigung,
die Plaedoyers der Nebenklage, sowie die Plaedoyers der Verteidigung
und
ein eventuelles Schlußwort des Angeklagten zu erwarten. Die
Kammer moechte
den Prozeß erkennbar noch vor der Sommerpause abgeschlossen
haben.
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Tag 75 : Vor dem Schlusspfiff ~ 09.06.2004 :::
Im
normalen Strafprozess dauert der Wechsel von der Beweis
~ Aufnahme zur
Schluss- Bilanz des
Staatsanwalts wenige Minuten. Heute diente bereits der 2.
Verhandlungstag nahezu komplett
dem Zweck, das Verfahren auf diesem Tagesordnungspunkt
voran zu bugsieren.
Verteidiger
Bernd Haeusler schritt zudem die "Front im
Jordantal" noch einmal ab. Beantragte die Ladung diverser
Jordanien -Experten, die als Zeugen bzw. Gutachter
bekunden sollen, dass der von dort allerlei Zutaten in
die Akten liefernde Geheimdienst Jordaniens GID aus
einem ausgesprochen rechtsfreien Raum heraus operiert.
Irgendwelche
Instanzen rechtlicher Ueberpruefung
seines Handelns sind auch formal nicht vorgesehen.
Lediglich "dem Regime" gegenueber besteht Rechenschaftspflicht.
Die Kammer lehnte naehere Befassung mit dem Ganzen mit
der
Begruendung ab, fuer den laufenden Prozess sei dies inzwischen
"ohne Bedeutung". Hinweis auf einen Entschluss, das Spielfeld
Amman aus dem Urteil heraus zu halten?
''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''
Best LinX Termin ist Montag & ~ Mittwoch (Bus 227, 123 & 187, U_Turm-Strasse) bis Sommer oder danach.
Alle Verklinkungen in diesem Text wiederholt das Sammel_Lager @ Site_End nochmals in einem Block.
Wir datieren die Verhandlungs- Protokolle hier so, dass der jeweils letzte Tag ganz oben als 1_st kommt.
''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''
Ansonsten trat die versammelte
Anwaltschaft der Opfer vehement &
fordernd auf,
wie in den vergangenen 74 Verhandlungstagen zusammen nicht.
"Ueberraschend" sei die
Ankuendigung des Gerichts vom letzten Verhandlungstag,
man moege sich auf die Plaedoyers vorbereiten. Das (urspruenglich) fuer
den
kommenden Mittwoch terminierte Plaedoyer der Staatsanwaltschaft
wuerde
die Nebenklage "doch schon sehr interessieren".
Sieben der hier aktiven
Nebenklagevertreter eilen an diesem Tag
zur Revisions
~ Verhandlung
am Bundesgerichtshof [BGH] der
in Leipzig
zum Prozess in Sachen der Bombe @ Diskothek
La Belle entscheidet.
Verteidiger Elfferding pflichtete
den Nebenklagevertretern
mit feinem Humor bei und gab zu bedenken, dass, wenn man sich
dem Plaedoyer der Staatsanwaltschaft anschliessen moechte,
man dieses doch zumindestens mal gehoert haben sollte.
Auch benoetige die Verteidigung
sicherlich einiges an Vorbereitungszeit
fuer noch kommende Antraege und die Plaedoyers.
Nichtsdestotrotz schloss Richter
Ehestaedt die Beweisaufnahme
und kuendigte nach Rücksprache das Plaedoyer der
Staatsanwaltschaft
fuer den kommenden Montag an.
Stellt die Verteidigung - etwa sich an
vorgebrachten Argumentationen
von Staatsanwalt Mehlis reibend - spontan noch einen Antrag aus
der
Dynamik der abschliessenden Statements heraus, kann das Gericht
noch
einmal in die Beweisaufnahme eintreten.
Die Kammer moechte zwar gern vor der Sommerpause
zum Abschluss
gelangen. Ob daraus etwas wird, steht freilich noch in den
Sternen.
Aus diesem Grunde ist der weitere Terminplan momentan absolut unkalkulierbar.
Die Veranstaltung kann kann bis August ausklingen,
ebenso gut ist vorstellbar,
dass Ehestaedt erst im Herbst zum Urteilsspruch ansetzt.
NeX-ter Termin 14.06., 9.30 Uhr, Turmstr. 91, am "Alten Ort" im Saal 500
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Tag 74 : Ende der Fahnenstange ? ~ 07.06.04 :::
...
zumindest was das Programm der 35. Kammer am
Landgericht Berlin in dieser Sache angeht.
Denn
so zog der Vorsitzende Richter Ralph Ehestaedt
am Ende des heutigen Verhandlungstages sein Resumee.
Vorher
gab es noch einige "Reste" abzuhandeln. Danach
will er Kurs auf Schluss nehmen. An maximal noch Acht
Verhandlungs _Tagen sollen
Staatsanwalt Detlev Mehlis
und die Verteidigung ihre Plaedoyers halten. Auch die
Nebenklage kommt mit ihrer Gesamtbewertung zu Wort.
Die Beweisaufnahme steht damit vor ihrem ueberraschenden Ende, nachdem ihr die Zeugen foermlich weg brachen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~*~
Worum ging es bei den noch offenen Punkten?
Reste _Truhe 1:
Es
standen noch etliche Vorbringen der Verteidigung un-
beantwortet im Raum. Hatten zum Teil mehrere Monate
auf dem Buckel. Mit einem unausgesprochenen
"Brauchen wir alles nicht" schob die 35. Kammer des
Schwurgerichts all die muehselige Pflichtarbeit der
Anwaltsriege in den Papierkorb.
Mit
grossem Zeremoniell ging es gleich darauf zur Papier-
beschau. Ein Handschriften
~ Vergleich
sowie das Amtliche
Einreiseformular des leibhaftigen Carlos Illich Ramirez
Sanchez
lagen ausgebreitet auf dem Richtertisch ~
! : * : !
~ .
So
durfte jeder Prozessbeteiligte einen Lufthauch vom
Sturmwind der Geschichte vergangener Jahrzehnte be-
sichtigen und womoeglich gar davon inhalieren.
Der
Kammer schien dieser direkte Blick auf die Spuren
des weitgereisten Mannes wohl deshalb notwendig,
weil die besichtigten Materialien in der
Anklageschrift
Erwaehnung fanden.
Immerhin
etwas, von dessen realer Existenz man sich in
dieser vom Vagen und Unbestimmbaren dominierten
Beweisaufnahme handgreiflich ueberzeugen konnte.
Immerhin
erbringt das nun seit 15 Monaten durch immer
dichter werdenden Nebel marschierende Verfahren damit
ein kleines Geschenk in Richtung Paris:
Zwei
definitive Feststellungen, auf die man bei Bedarf
im dort zur Zeit anlaufenden 2.
Grossen Carlos -Prozess
zurueck greifen kann ~
! : * : !
~ .
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~*~
Themen und Begehren der abgeschmetterten Antraege:
1.)
Der
Uebersetzer Dr. Salem sollte zum unmittelbaren
Vortrag bestellt werden.
Hintergrund
ist die fuer die Kammer "massgebliche"
Uebersetzung der "Protokolle von Amman", in dem sich
Jordaniens Geheimpolizei GID
an
Bericht und Deutung
ihr untergeschobener Worte des orientalischen Orakels
Abul Hakam versuchte ~
!
: * : !
~ .
Des
unbekannten Verfassers Niederschrift fungiert
als zentrales Beweismittel gegen den Angeklagten Weinrich.
Dessen
Juristische Abwehr konzentriert sich auf eine Vielzahl
von Ungereimtheiten im Detail. Da sich der Kammer eine
Fachsimpelei mit dem Arabischkenner Dr. Salem "zur
Wahrheitsfindung nicht aufdraengt" bleiben die beliebigen
Interpretationen der 3 Versionen des Textes vom Toten Meer
nunmehr ungeklaert im Raume stehen.
2.) Aktions ~ Schiene 33 Rue Marbeuf :
Der
Pariser Berufsrichter, der im April 1982 mit dem
Tiefgaragen -Abenteuer von
Magdalena Kopp und Bruno
Breguet befasst war muss auf seinen amtlichen Berlin -
Trip verzichten.
Hintergrund
ist die damalige Verschiebung des Verhandlungs-
termins weil Justizangestellte per Streik den Justizalltag
lahm
legten. Damit verbunden geistert seitdem die Frage umher,
inwieweit die "Carlos -Gruppe" das im Untergrund mit-
bekommen haben kann und in ihre Aktionsplanungen
einbeziehen konnte.
Dem
Berliner Richterkollegium reicht nun aus,
dass die OIR durch den
Streik mit einer kurz-
fristigen Terminaenderung "rechnen konnte".
Interessanter Fingerzeig auf der Kammer Lagebeurteilung :
Sie
betont, dass Ermittlungen in Frankreich ueber
weite Strecken lediglich auf Hypothesen aufbauen,
wo sie die angebliche Tatherrschaft der OIR belegen
wollen.
In
Berlin werde man sich jedoch im Urteil aus:schliesslich
auf Tatsachen beziehen.
3.) Auf Ablehnung
traf auch der anwaltliche Wunsch
nach Heranziehung diverser Unterlagen aus dem ehe-
maligen Jugoslawien.
Hier
geht es um die Anmietung des angeblichen Tatfahr-
zeuges in Ljubljana.
Es
soll sich um jenen Opel Kadett handeln, der in der
Rue Marbeuf 33 vor der Redaktion des Verlegers
Walid Abou Zahr &
Seiner Zeitung "Al Watan Al Arabi"
zur Autobombe mutiert als Feuerball endete.
Auch
Mietvertrag und Protokolle von Vernehmungen sind
"zur weiteren Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich".
Denn
Frankreichs Kripo _Ermittler
Desessard habe hierzu
bereits ausgesagt, es gebe keine stichhaltigen Erkenntnisse
zu jener Person, die den Opel Kadett seinerzeit anmietete.
Damit
loest sich der immer wieder in Buchtexten,
Zeitschriften und Vermutungsakten vorgebrachte
Verdacht gegen drei in Tatkonkurrenz zueinander
stehende Frauen aus Deutschland in Luft auf.
Weder
bei Margot Stadelmann, noch Wilhelmine Goetting (Deckname Tina) oder
Christa Maria Froehlich (Heidi)
finden sich Anzeichen von Uebereinstimmung mit der
mysterioesen Frau die 1982 aus dem Nichts heraus
in einem Hotel zu Zagreb hervor trat und die Welt
mitsamt dem Opel ebenso spurlos wieder verliess.
Auf
striktes Nein traf das Ersuchen, ein der Pariser Kripo
zur Kadett -Frage aus Wien
zugegangener Brief von
INTERPOL solle per Vorlesen in den offiziellen Status
eines Beweismittels erhoben werden.
Erstens
gilt INTERPOL Justizkreisen in Carlos -Sachen
ohnedies nicht als "Garant des ueblichen Spektrums
von Zulieferung".
Zweitens
muss sich Ehestaedt mit einem klar entlastenden
Befund der demokratisch organisierten Internationalen
Polizeibehoerde nur befassen, wenn er in seinem Urteil
auf gegenteiligem Befund aufbauen will. Ist dies nicht
der Fall kann er die Expertise aus Wien als "nicht er-
forderlich" abhaken.
4.) Gleiches gilt fuer eine Reihe von Zeugen im Zusammenhang mit dem Anschlag in der Rue Marbeuf. Explizit verweist der Beschluss bereits darauf, nach Ueberzeugung des Gerichtes komme der Angeklagte nicht als diejenige Person in Frage, die das am Morgen um 9 Uhr explodierende Fahrzeug noch im Schutze der Dunkelheit an der Rue Marbeuf_33 abstellte.
Auch
die Beschaffung einiger noch in Paris befindlicher
Aktenteile zu diesem Tatkomplex lehnte das Gericht ab,
weil sich daraus "keine Erkenntnisse" ablesen lassen wer
die Tat begangen hat.
Aus
diesem Grunde sei der Dokumente Erforschung
"nicht erforderlich".
5.) Ebenso erging
es einem Antrag, man solle endlich Klarheit
in die "Spur Bertrand" bringen und alle dazu bei den Franzosen
vorhandenen Unterlagen anfordern. Monsieur Bertrand gilt in
Sachen33 Rue Marbeuf als einziger Zeuge, der sowohl
das
Tatfahrzeug als auch die Fahrerin seinerzeit auf der Autobahn
gesehen haben will.
Das
Schwurgericht betonte nun erstmals deutlich,
nach allem was man aus den diffusen Schilderungen
entnehmen kann fuehrten "die Ermittlungen weder
zur gesicherten Feststellung dass es sich ueberhaupt
um besagtes Fahrzeug handelte" noch liess sich beweisen
wer die blonde Fahrerin war, die Bertrand am 20. April 1982
durchs Land brausen sah.
Der
Nein-
Sager
Orgie folgten scharfe Blicke
auf die "Protokolle des
Orakels von Amman".
Drei
unterschiedliche Fassungen galt es zu begutachten,
denn Weinrichs Abwehr listete wiederholt akribisch Ab-
weichungen in den Uebersetzungen des nicht greifbaren
Originals auf. Der anonyme Bericht des GID "Was Kamal
Al Issawi gesagt haben soll" praesentiert sich Richtern und
Schoeffen somit nun als eine Textbaustelle mit vielerlei ihr
potentiell inne wohnenden Deutungen.
Nachdem
sich jeder der an Varianten reichen Sprachkunst
dreier Uebersetzer vergewissert hatte stellt Ehestaedt das
"Ende der Beweisaufnahme" in Aussicht.
Schon
bis zur Sommerpause will sich der Vorsitzende
den Terminkalender fuer anderweitiges Engagement
um Recht & Gesetz frei sprechen. Notfalls
mit Hilfe
kurzfristig in den Verhandlungs -Rhythmus
eingescho-
bener Sondersitzungen.
Acht
regulaere Termine sind es noch, diese stehen
damit im Zeichen der Plaedoyers. Erdreistet sich
noch einer der Beteiligten zum Vorbringen eines Antrages,
wird er diesem en passant Bescheid geben.
Falls
nichts unwaegbares mehr passiert,
geht der Prozess in den kommenden Wochen damit auch
in der bundesrepublikanischen Zeitungslandschaft wieder
durch ein Schlagzeilen
_Gewitter.
Derlei
Plaedoyers treffen traditionell immer auf Sendezeit
in der "Tagesschau" die dem Publikum so ein
Resumee vorlegt
& Zur
Urteilsverkuendung den Spannungsbogen neu entfacht.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Tag 73 : Carlos @ Extremus ? ~ 01.06.2004 :::
Mit
drei "kleinen Beschluessen" hielt die Kammer
heute den Fortgang des Verfahrens ueber Wasser.
Der
erste galt dem Antrag von Verteidiger Haeusler
vom 19. Mai <siehe 72. Verhandlungstag>.
Ergebnis: Glatt Abgelehnt.
Im
zweiten nahm die Kammer ein Statement
von Verteidiger Tzschoppe zu einem von ihm gestellten,
von der Kammer jedoch abgelehnten Antrag formell
"zur Kenntnis".
Der dritte Beschluss klang unscheinbar, bot jedoch durchaus Tiefe.
Die Kammer lehnte darin den Antrag der Nebenklagevertreter Ehrig und Maigne auf erneute Ladung des Zeugen Sanchez ("Carlos") ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, daß die Senatsverwaltung für Justiz es trotz Nachfrage der Kammer weiterhin ablehnt, für die Sicherheit des Transportes und Aufenthaltes von Sanchez in Deutschland zu garantieren. Demzufolge sei der Zeuge für die Kammer "unerreichbar". Da der Zeuge aber "ein Beweismittel von zentraler Bedeutung" sei, komme auch eine kommissarische Vernehmung (zu der Sanchez ohnehin nicht bereit wäre) nicht in Frage, da es für das Gericht unerlaesslich sei, Sanchez als "Kopf der Carlos -Gruppe unmittelbar zu vernehmen damit man sich einen eigenen Eindruck verschaffen kann".
Warum versichert man Carlos nicht einfach bei Extremus, dem speziell fuer solche Fallgruppen gegruendeten Terror _Versicherer? Den neuste deutschen Exportartikel im Sprachlichen, das "Haushaltsloch" vermutet man doch in Paris auch schon lange im eigenen Finanzministerium und nicht mehr unter der Nase des Ungeheuers im bekannten schottischen Bergsee. Die Extremus Versicherungs AG jedenfalls bezeichnete die Sache auf Anfrage vom Wert her als durchaus relevantes Projekt. Unsere Lexikon - Redaktion, die zu Extremus eine eigene Site vorlegte steht der Sache gleichfalls aufgeschlossen gegenueber. Auch Versicherungsvertreter setzen sich zu Hauf fuer den Reisewunsch des sonst Unbezahlbaren ein.
Diese Begründung ist in doppelter Hinsicht wichtig: Zum einen deutet sie mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das BGH-Revisionsurteil im Mottassadeq-Verfahren* auf einen Freispruch im hiesigen Verfahren hin und zum zweiten kann für eine fiktive Sanchez-Aussage wohl nur schwerlich anderes gelten als für den angeblichen Zeugen Issawi.
Nebenklagevertreter Maigne kommentierte den Beschluß mit der Bemerkung, daß man zukünftig Beweisanträge wohl nicht mehr an die verhandelnde Kammer, sondern besser gleich an die Senatsverwaltung richten sollte.
Auf Nachfrage der Verteidigung, wie denn die weitere Terminplanung für das Verfahren aussehe, ließ Richter Ehestädt wissen, daß "das Programm zunehmend ausgedünnt" sei. Das könnte ein Hinweis darauf sein, daß der Weinrich-Prozeß in absehbarer Zeit seinem Ende entgegen sieht.
(* Der BGH hat die Verurteilung von Mottassadeq im sogenannten Al-Quaida-Prozeß durch das OLG Hamburg mit der Begründung aufgehoben, daß der Zeuge Mzoudi nicht gehört wurde und die Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums bezüglich der Aussage Binalshib's der Aufklärungspflicht widerspreche. Mzoudi war daraufhin im zweiten Hamburger Prozeß freigesprochen worden, der Prozeß gegen Mottassadeq muß neu verhandelt werden.)
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Tag 72 : Carlos contra Damasq ? ~ 19.05.2004 :::
Aus des Gerichtes Speiseplan stand nur „ein kleines Menue“. Die Verteidigung und die neuerdings sehr aktive Nebenklage hatten jedoch umfangreiche Antrags_ Papiere vorbereitet.
Zuerst teilte der Kammervorsitzende mit, dass das Selbst_ Leseverfahren der angeblichen Aussage des angeblichen Zeugen aus Jordanien Issawi abgeschlossen sei, die Schöffen und Richter hätten bestätigt, gelesen zu haben.
Danach verkündete die Kammer 2 weitere Beschlüsse.
Der Antrag von RA. Elfferding, den Zeugen Genthial noch einmal zu laden, wurde abgelehnt.
Richter Ehestaedt hielt den Zeugen trotz einer falschen Aussage fuer glaubwuerdig, sein Statement geht damit in die "Urteilsfindung" ein..
Auch der Antrag auf Beiziehung der Akten und Vernehmungsprotokolle die den Zeugen betreffen, wurde von der Kammer abgelehnt.
Der Antrag der Verteidigung, den Zeugen Molina zu laden wurde von der Kammer ebenfalls abgelehnt.
Der Zeuge hatte, nach den Akten, abweichende Angabe zur Farbe und zum Kennzeichen des Autos gemacht, das in der Rue Marbeuf als Tatfahrzeug identifiziert worden war.
Für die Kammer sei es k l a r, dass es sich bei dem Tatfahrzeug um das in Jugoslawien angemietete Fahrzeug gehandelt habe.
Nach Verkündung der Beschlüsse stellte RA. Ehrig für die Nebenklage den Antrag, den Zeugen Sanchez (Carlos) zu laden, da er bekunden werde, dass der Angeklagte Weinrich die Anschläge im Auftrag des syrischen Geheimdienstes ausgeführt habe.
RA. Ehrig erläuterte den Antrag eindringlich mit der Bemerkung, dass es für ihn nicht hinnehmbar sei, dass die Exekutive (Senatsverwaltung für Justiz) hier den Verlauf des Verfahrens in dieser Weise beeinflusst (s. 70. Verhandlungstag). Er wolle den Antrag auch als Unterstützung für die Kammer verstanden wissen um, trotz Weigerung der Exekutive, eine Aussage des Zeugen in Berlin doch noch zu erreichen. Es sei der Nebenklage auch unverständlich, warum sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung nicht deutlicher für die Aussage des Zeugen stark mache.
Staatsanwalt Mehlis nahm hierzu Stellung und bemerkte, dass der Zeuge „Carlos“ sich durch seine Bedingung, nur in Berlin aussagen zu wollen, zum „Herren des Verfahrens“ aufschwinge, was er nicht zulassen wolle. Ramirez Sanchez habe sich bisher geweigert auszusagen.
Für ihn sei der Zeuge „unerreichbar“.
Dem widersprach RA. Ehrig entschieden mit der Bemerkung, Ramirez Sanchez schwinge sich keinesfalls zum Herren des Verfahrens auf und er wünsche sich die Unterstützung durch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung, was Oberstaatsanwalt Mehlis zu der Bemerkung veranlasste, sein eigener Einfluss auf die Senatsverwaltung für Justiz sei „eher noch weniger als gering“!
Rechtsanwalt Rainer Elfferding nahm ebenfalls zu dem Antrag Stellung und machte deutlich, dass die Erfahrung aus dem bisherigen Verfahrensverlauf zeige, dass die „Wünsche der Verteidigung“ bisher kaum Beachtung gefunden hätten, ihn erstaune es allerdings auch, dass sich die Staatsanwaltschaft in diesem Fall so unbeteiligt zeige.
Nach diesem „Schlagabtausch“ verlas RA. Tzschoppe eine Gegenvorstellung zur Ablehnung seines Antrags bzgl. der Ladung eines Gutachters für die Fotokopien.
Ein weiterer umfangreicher Antrag von RA. Tzschoppe befasste sich mit der Mitteilung des Dr. Salem, der habe die unterschiedlichen Exemplare der „Aussage“ des Issawi sinngemäß neu geordnet und nummeriert.
In seinem Antrag wies RA. Tzschoppe darauf hin, dass diese Aussage des Dr. Salem fehlerhaft sei und der Zeuge zu laden sei, um die Ungereimtheiten in den verschiedenen vorliegenden Übersetzungen aufzuklären. Ebenfalls wurde beantragt, den Original-Bericht aus Frankreich anzufordern.
Oberstaatsanwalt Mehlis bemerkte zu diesem Antrag, er könne den Sinn des Antrages nicht verstehen?
Nach einer kleinen Unterbrechung stellte RA. Häusler 4 Anträge, die sich ausführlich mit dem Zustandekommen der angeblichen Issawi-Aussage befassten.
Es wurde im ersten Antrag beantragt, sämtliche Unterlagen beizuziehen, die die drei französischen Rechtshilfeersuchen an Jordanien bzgl. der angeblichen Aussage des Issawi betreffen. Die Verteidigung wies in ihrem Antrag darauf hin, dass keinerlei Unterlagen in den Akten seien, die den Schluss zulassen, dass die offiziellen jordanischen Behörden an einem förmlichen Rechtshilfeersuchen beteiligt waren, was die Unverwertbarkeit der angeblichen Aussage bedeuten würde. RA. Häusler beantragte ebenfalls, den Generalstaatsanwalt beim Berufungsgericht in Paris, Herrn M. Garrec, in der Hauptverhandlung zu diesem Themenkomplex als Zeugen zu hören.
Der zweite Antrag befasste sich mit der Stellung des GID im jordanischen Königreich.
Die angebliche Vernehmung des Zeugen Issawi hatte nach den vorliegenden Unterlagen beim GID stattgefunden. Rechtsanwalt Häusler beantragte den Leiter des für Jordanien zuständigen Referats des Auswärtigen Amtes zu laden und als Zeugen zu hören.
Der Zeuge werde bekunden, dass die Stellung des GID im jordanischen Königreich faktisch seine Immunität bedeute, da die Mitarbeiter des Dienstes allein dem König unterstellt seien und keinen rechtsstaatlichen Regeln unterworfen seien, weshalb die angeblichen Aussagen in Frankreich auch nicht verwertbar seien.
Der dritte Antrag betraf die Ladung des Leiters des Referats Menschenrechte im Amt für Auswärtiges.
Der Zeuge werde bekunden, dass die Vereinigten Staaten von Amerika und Jordanien seit Jahren eine wechselseitige Kooperation bei der Anwendung von Folter unterhalten würden.
RA. Häusler ging anschließend ausführlich auf die angewendeten Methoden ein und führte aus, dass die Amerikaner, wenn sie bei ihren Vernehmungsmethoden nicht zum gewünschten Ergebnis kämen damit drohen würden, die Gefangenen zur weiteren Vernehmung an Jordanien auszuliefern, wo die gewünschten Aussagen aus ihnen „herausgeprügelt würden“, was auch tatsächlich geschehen würde.
Diese Verfahrensweisen würden beweisen, dass Jordanien ein Folterland sei und besonders im Falle von Terrorismusverdacht besonders hart vorgehen würde.
Der angebliche Zeuge Issawi stand unter diesem Verdacht, sodass die angebliche Aussage, sollte eine Vernehmung denn tatsächlich stattgefunden haben, dem Generalverdacht unterliege, unter Folter zustande gekommen zu sein und von daher nicht verwertbar sei.
In seinem vierten Antrag nahm RA. Häusler Bezug auf die aktuell aufgekommenen Foltervorwürfe gegen die USA im Irak und beantragte den US-amerikanischen Islamwissenschaftler Bernard Haykel zu laden.
Der Wissenschaftler werde in einer Analyse des arabischen Selbstverständnisses und Kulturempfindens bekunden, welche Tabuverletzungen in einem „Folterprogramm“ angewendet werden um den gewünschten Grad der Erniedrigung, Unterwerfung und Identitätsverletzung zu erreichen.
Die Entwicklung eines solchen „Programms“ sei ohne die Mitwirkung einzelner arabischer Geheimdienste nicht möglich gewesen und insbesondere der jordanische GID sei nach seinen Recherchen maßgeblich an der Entwicklung des „Folterprogramms“ beteiligt gewesen.
Die Aussage werde beweisen, dass Jordanien nicht nur auf dem Gebiet der physischen, sondern auch auf dem Gebiet der psychischen Folter große Erfahrung habe und dass die Aussage des DST- Mitarbeiters Riou, „ er habe keine Schreie gehört“, auch vor diesem Hintergrund, besonders zynisch sei.
Die Anträge von Rechtsanwalt Häusler veranlassten Oberstaatsanwalt Mehlis zu der Stellungnahme, er könne den Zusammenhang der Anträge zu diesem Verfahren nicht erkennen und er hätte erwartet, dass die Verteidigung in Betracht gezogen hätte, dass schließlich in New York 4000 Menschen aus den Fenstern gesprungen, in Madrid hunderte Menschen gestorben und in der Rue Marbeuf eine junge Frau gestorben sei.
Diese Äußerung des Oberstaatsanwaltes hatte scharfe Reaktionen der Verteidigung zur Folge.
RA. Häusler entgegnete, dass er erwartet hätte, dass sich die Staatsanwaltschaft weiterhin auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit hätte bewegen wollen und dass die Stellungnahme des Oberstaatsanwalts Mehlis empörend sei.
RA. Elfferding sprach dem Oberstaatsanwalt jede ethische Kategorie ab und bemerkte, er habe Herrn Mehlis offensichtlich bisher überschätzt. Der Oberstaatsanwalt stelle sich durch seine Bemerkung an die Seite von Verbrechern.
NeX ter Verhandlungstag: 1.6.2004 um 9.30 Uhr. Ausnahmsweise nicht in Saal 500 sondern in Saal 701
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Tag 71: Alzheimers Newsline ~ 17.5.04 :::
Der Vorsitzende eroeffnete
den heutigen Verhandlungstag
mit der ueblichen Nachfrage an die Prozessbeteiligten,
ob Antraege oder Aehnliches zu erwarten seien.
Weder die Verteidigung, noch
die Nebenklagevertretung
hatte jedoch irgendwelche Antraege in petto, so dass der
Kammervorsitzende mitteilte, dass die Kammer selbst
einige Beschluesse und Mitteilungen vorbereitet haette.
Wie an den vorangegangenen
Verhandlungstagen auch
verkuendete die Kammer diverse Ablehnungen von
Antraegen der Verteidigung, die sich auf u.A. auf neue Uebersetzungen
der franzoesisch sprachigen Aktenteile
bezogen.
Weinrich's Anwaelten war
aufgefallen, dass es bei den verschiedenen Uebersetzungen des
angeblichen Berichtes
von der Vernehmung des Kamal Al Issawi aus Jordanien
in den Uebersetzungen Abweichungen bei den
Seitenzahlen
gab.
Die Kammer verlas eine
Mitteilung des Dr. Salem,
der in seinem Schreiben versuchte, die Abweichungen
zu erklaeren. Er habe bei seiner Uebersetzung die
Seiten
„dem Sinne nach“ neu geordnet, es bestehe aber
dennoch Wortgleichheit zwischen den beiden aus
Frankreich
ueberlassenen Kopien des „Berichtes“.
Der Antrag von RA. Tzschoppe
einen Sachverstaendigen
fuer Fotokopien zu laden, wurde von der Kammer mit
dem Hinweis abgelehnt, dass sie, aufgrund der langjaehrigen
Erfahrung, ausreichend eigenen Sachverstand habe,
um aufklaeren zu koennen, ob an den Kopien manipuliert
worden sei.
Ein weiterer Beschluss betraf
die Verlesung von Zeugen-
Aussagen aus dem Kreise der Geschaedigten in Frankreich.
Die beiden Zeugen waren in
Frankreich kommissarisch vernommen worden, da sie aus persoenlichen
Gruenden
die weite Reise nach Berlin nicht antreten konnten.
Die beiden Zeugenaussagen wurden verlesen. Es ergaben sich jedoch keine neuen Erkenntnisse, die zur Aufklärung der lange zurückliegenden Geschehnisse beitragen konnten.
Der dritte Beschluss betraf die Anträge der Verteidigung und der Nebenklage, die von ihnen eingereichten, umfangreichen Fragenkataloge durch den DST-Mitarbeiter Riou beantworten zu lassen.
Herr Riou konnte in der
bisherigen Verhandlung von der Verteidigung und der
Nebenklage nicht abschliessend
befragt werden und verweigert nunmehr ein weiteres
Erscheinen in der Verhandlung.
Die Kammer lehnte die
Antraege der Verteidigung
und der Nebenklage mit der Begruendung ab,
dass der Zeuge „nachtraeglich unerreichbar
sei“
Es haette sich gezeigt, dass
dieser Zeuge
nicht mehr gewillt sei weitere Aussagen zu machen.
Nach Auffassung der Kammer sei auch keine weitere Sachaufklärung durch den Zeugen zu erwarten, er könne über einige wenige „Erinnerungsinseln“ hinaus nichts weiter berichten, was nicht auch in seinem „Bericht“ stehen würde.
Alle konnten sich ueber diesen Zeugen ein „ausreichendes Bild“ machen und eine evtl. Vernehmung des Zeugen in Frankreich wuerde wahrscheinlich zu Anfechtungen durch die Verteidigung fuehren, da die franzoesischen Behoerden die am Verfahren in Berlin beteiligten in der Regel nicht darueber in Kenntnis setzen, wann, wo und durch wen die Vernehmung stattfindet und die Beteiligten so nicht an der Vernehmung teilnehmen koennten.
Es erging daraus folgend der Beschluss der Kammer, dass der „Bericht“ des Zeugen im Selbstleseverfahren in die Verhandlung eingefuehrt wird.
Dem widersprach die Verteidigung nochmals, da an diesem Bericht und seinem Zustandekommen erhebliche Zweifel bestehen.
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Tag 70 : Powerful Kammer ~ 5. April 2004 :::
Ein
Antwortschreiben der Senats
~ Verwaltung
fuer Justiz im Bundesland Berlin beherrschte
den Auftakt des heutigen Verhandlungstages.
Die Kammer hatte darum
gebeten, die Entscheidung,
Illich Ramirez Sanchez nicht als Zeugen nach Berlin zu holen,
noch einmal zu ueberdenken. Nahm dabei ausdruecklich
Bezug auf das Revisionsurteil des BGH im Hamburger
Motassadeq-Prozess.
Das
dortige OLG
(Oberlandesgericht) fing sich
damit
u.a. eine Ruege ein, weil es auf Abdelghani Mzoudi als
Zeugen verzichtet hatte.
In
ihrem Schreiben teilt die Senats
_Verwaltung nun mit,
"im Benehmen mit der Bundesregierung" halte sie an ihrer
Auffassung vom November 2003 fest (siehe hierzu VT: 46-49).
Verweist
auf von ihr phantasierte "andere Wege"
einer Vernehmung des Zeugen "Carlos".
Die Kammer reagierte darauf
mit einem ungewohnt
selbstbewussten Schreiben.
Der Vorsitzende Ehestaedt
liess sich darin
des Venezolaners Vernehmung nicht nehmen.
Er schrieb darin, dass es
"befremdlich anmutet, wie die Senatsverwaltung fuer Justiz im Benehmen
mit der
Bundesregierung veruscht, der 35. Strafkammer erneut
Empfehlungen zu erteilen, wie sie die Sachaufklaerung
betreiben soll".
Richer Ralph Ehestaedt
verweist noch einmal darauf,
Ilich Ramirez Sanchez sei nur bei seinem persoenlichen
Erscheinen in Berlin zu einer Aussage bereit.
Andere Vernehmungsmoeglichkeiten sind somit "obsolet".
Die
"seinerzeitigen Ausfuehrungen zur Gewaehrleistungen
der Sicherheit"
(Anm.: Das war Hauptgrund
der offiziellen Ablehnung von Seiten der Senatsverwaltung)
seien angesichts einer Vielzahl durchgefuehrter Hochsicherheitsprozesse in Deutschland "nicht tragfaehig".
Die
Entscheidung von Senatsverwaltung und Regierung berge vielmehr
"unkalkulierbare Folgen fuer die Wahrheitsfindung"
in sich.
Schon
seit einigen Wochen
(um genau zu sein: Seit Veroeffentlichung der BGH -Revision
zum Motassadeq ~ Verfahren
in Hamburg) kehrte die Kammer
wieder zu einer Verhandlungsfuehrung mit erkennbar eigenem
Stil zurueck, die das letzte mal vor der Sommerpause
des vergangenen Jahres zu beobachten war.
"Noch entscheidet die Kammer, welche Wege der Beweiserhebung sie geht" liess Ehestaedt verlauten.
"Alle
Achtung"
kommentierte Anwalt Elfferding das Verhalten der Kammer.
Es
folgte eine Mischung von einer Stellungnahme
&
Einem Antrag der Verteidigung.
Darin
wird der Verlesung bestimmter Teile
[zu Umstaenden der Reise nach Amman]
des Riou-Berichtes zugestimmt, anderen Teilen
[ueber Inhalte der angeblichen "Aussage"
von "Ali" Issawi] jedoch widersprochen.
Zum wiederholten male wurde auf "Unstimmigkeiten" zwischen dem Bericht Rious und den drei verschiedenen Übersetzungen hingewiesen.
Da
dies auch Aspekte betreffe, die dem Zeugen Riou zur
Rechtfertigung der Authentizitaet des angeblichen Zeugen
Kamal Al Issaoui dienten ("das kann nur er so gewusst haben"),
sei es zwingend notwendig, diese Dinge genauer unter die Lupe
zu nehmen.
Nebenklagevertreter Erich nahm im Anschluß Stellung zum Antrag der Verteidigung vom vergangenen Verhandlungstag, der Fragen an den französischen Ermittlungsrichter Bruguiere zum Gegenstand hat.
Erich kritisierte die Form des Antrages, der versuche,
die "zweifellos vor Arroganz strotzenden Schreiben des Herrn
Jean Louis Bruguiere mit gleicher Muenze zu beantworten".
Er verwies mit einem zynischen Nebensatz darauf, die Verteidigung habe ja "nicht immer recht". Belegt sei schon dadurch, dass "die Amerikaner nicht wie von der Verteidigung behauptet, in anderen Laendern foltern lassen, sondern dies selbst" tuen.
Ralph Ehestaedt machte aus seinen Standpunkt kein Geheimnis :
Etwas anderes als die Verlesung kompletter Dokumente
komme fuer die Kammer kaum in Frage.
Post aus Paris:
Der stellvertretenden Direktors des DST,
Jean-Francois Tlair antwortete auf eine Anfrage der Kammer
nach der Verfuegbarkeit des Zeugen Francois Riou.
Tlair teilte mit, daß Riou "schon 5_mal in Berlin" gewesen sei
& "An der Schuld des Angeklagten bestehe nun kein Zweifel
mehr".
Zu weiteren Reisen sei Francois Riou nicht bereit,
man kaeme der Berliner Justiz aber bei Vernehmungen
in Frankreich ("wenn es denn zwingend notwendig ist")
gerne entgegen.
Im Anschluss an eine Pause verlas die Kammer
noch zwei Beschluesse.
Der erste lehnt den Antrag von Verteidiger Tzschoppe
rundweg ab, man solle Briefe des General Kheir vom GID
die bei der deutschen Botschaft in Amman eingegangen
sind einer fachkundigen Begutachtung unterziehen.
Beschluss -Schlag_2 weist den Vorschlag von Verteidiger
Rainer Elfferding ab, Richter Jean Louis Bruguiere solle
von Gerichts wegen mit einigen Fragen konfrontiert werden.
"Wenn sie Fragen an Herrn Bruguiere stellen moechten,
dann machen Sie das bitte selber.
Wir sind nicht ihre Erfuellungs _Gehilfen,"
formulierte Ehestaedt unmissverstaendlich.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
Die voran gegangenen Prozess _~Termine:
Alle z.Zt. nicht mehr erreichbar :::
VT: 01-04, VT: 4-11, VT: 12-22, VT: 23-30,
VT: 31-34, VT: ...35, VT: 36-39, VT: 40-41,
VT: 50-54, VT: 55-59, VT: 60-64,
VT: 65-69, VT: 70-74, VT: 75-79, VT: 80-84,
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Die Anklage greift etwas kurz: Nur 5 ereignis_ reiche Tage mit 6 Explosionen.
Sozialnetz entschleiert auf eigenen Ermittlungs -Seiten im Laufe des Jahres
12 Tatorte - von 210. Sichtluke ins "SN-Tribunal" auf Best LinX.
Vorwurf des Staatsanwalts : ~ ! : * : ! ~ Teilnahme an Aktivitaten von zepta.
Dem Inneren Koordinierungs: Kreis der "Carlos-Organisation" OIR.
Amtsname_Ost: "Gruppe Separat" ~ ! : * : ! ~ .
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>> Termin fast @lle um 9.30 Uhr, Turmstr. 91, Saal 500 <<
Nach ausgiebiger Analyse des Besucher_Verhaltens sinkt die Sicherheitsstufe:
Man kann den normalen Eingang benutzen, Aufgang J gleich links
neben dem Empfangskomitee. Der Verzicht auf den Separat_ Status mit
Total_ Filze macht die Sache allerdings zugleich weniger exklusiv. Besucher
stehen nun mitunter neben 100 anderen vor der Normalkontrolle Schlange.
Vorteil: Kugelschreiber etc. sind erlaubt. Man kann zu spaet kommen.
Tage an denen man sonst zu Hause bleibt & den Keller aufraeumt
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~*~
Best LinX zum Berliner Prozess gegen Johannes Weinrich:
Thematische Drehscheiben & Kommentierte Plattformen.
Statt dumpfer Suchmaschinen -Listen [Muss erneuert werden] ~
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Ultrakurze Inhaltsangabe zu allen Verhandlungstagen @ Headlines
Die Gerichts- Reportagen zum bisherigen Verlauf der Verhandlung: Click-1- 4.
Next Termin siehe @ Click-T. Meist Montag & ~ Mittwoch, 9.30 Uhr, Turmstr. 91,
================ 1st site_pub: 15.04.2003 ==================
URL of this Site : SuViS.org/Test/
SuV_T.Prozess_Johannes-Weinrich.Letzter_VT.htm ~
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&
Sozialnetz & Blumenwiese &
esoz.eu
~
~ 999 Trittbretter & Der Name des Zuges ist das Geheimnis ~
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